Finanzierung eines Treppenliftes bei Unfall
Wird ein Lift aufgrund eines Unfalles benötigt, wird er häufig voll finanziert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall), das Versorgungsamt oder, bei Fremdverschulden, die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wenn ein Lift zum Erhalt der Arbeitskraft beiträgt, ist das Arbeitsamt der richtige Ansprechpartner.
Treppenlift-Finanzierung durch den Vermieter
Oftmals besteht die Möglichkeit den Einbau eines Treppenliftes durch den Vermieter finanzieren zu lassen. Die getätigten Aufwendungen werden über eine Erhöhung der Miete im gesetzlich zulässigen Rahmen refinanziert.
Zuschüsse können aus verschiedenen Quellen beantragt werden:
- als Pflegebedürftiger aus der Pflegeversicherung
- als Unfallgeschädigter aus Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall), des Versorgungsamtes oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei Fremdverschulden
Diese Treppenlift-Zuschüsse müssen unbedingt vor dem Kauf beantragt werden!
Treppenlift-Zuschuss aus der Pflegeversicherung
Der Treppenlift-Zuschuss aus der Pflegeversicherung ist nicht unerheblich und kann bis zu 2557,- € ausmachen. Für die Anschaffung eines Treppenliftes hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Zuschuss aus der Pflegekasse zu gewähren. Nach Paragraph 40 Absatz 4 SGB 11 wird der Einbau eines Treppenliftes bis zur Höchstgrenze von 2.557,- Euro bezuschusst, wenn der Antragsteller in der Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingestuft ist.
Beratung vor Ort
Grundsätzlich sollte man sich vor Ort beraten und von einer Treppenlift-Fachfirma ein individuelles und kostenloses Angebot erstellen lassen.
Lebensqualität, ersparter Umzug und Verbleiben in der gewohnten Umgebung und dem gewohnten sozialen Umfeld sind ebenfalls gewichtige Argumente, die bei einer Entscheidung berücksichtigt sein wollen.
Mehr Informationen unter Telefon 02295-9099599
Hauck Treppenlifte
Velken 83
53809 Ruppichteroth












